Mobilität Ausland / Mobilität Schweiz
Die Studierenden, die im Ausland oder an anderen Universitäten der Schweiz studieren möchten, müssen die Webseite der „Dienststelle für internationale Beziehungen" www.unifr.ch/international konsultieren und die Rubrik „Auswärts studieren" sowie die Unterrubrik „Allgemeines" lesen. Diese Webseite liefert ihnen Details über die verschiedenen Austauschprogramme im Ausland und in der Schweiz (s. „Mobilität Schweiz").
Danach müssen sich die Studierenden bei der „Dienststelle für Mobilität" informieren und gegebenenfalls einschreiben (auf die Einschreibungstermine achten!).
Vor der Abreise sollten die Studierenden den Studienberatern/-innen einen Studienvertrag vorschlagen, der - wenn möglich - dem Studienplan des Seminars für Sozialanthropologie der Universität Freiburg, welcher verschiedene Lehrveranstaltungen einschliesst (Vorlesungen, Seminare usw.), entspricht.
BENEFRI
Studierende, welche das Angebot von BeNeFri nutzen wollen, müssen sich jedes Semester neu beim Dienst für Zulassung und Einschreibung dafür anmelden (siehe: http://www.unifr.ch/benefri/de). Zudem muss die Auswahl der Kurse von den Studienberatern der Sozialanthropologie abgesegnet werden; hierfür müssen die Studierenden einen Antrag für BeNeFri-Bewilligung einreichen (Vorlage für Genehmigungsantrag BeNeFri (pdf)).
(Auszug aus Studienführer BA Sozialanthropologie 2005)
1. Allgemeine Bedingungen
Studierende der Universität Freiburg können in den Universitäten Bern und Neuchâtel die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren usw.) besuchen sowie die entsprechende Leistungen (Examen, schriftliche Arbeit, Übungen usw.) erbringen.
Die Lehrveranstaltungen können aus der Liste der Webseite www.unifr.ch/benefri ausgewählt werden. Ausgeschlossen von dieser Wahl sind die Lehrveranstaltungen, die in Freiburg angeboten werden (Einführung in die Anthropologie, Methodenkurse und BA- / MA-Kolloquien).
Ausserdem muss bei der Wahl der Veranstaltungen und deren Leistungen der Studienplan (Haupt- oder Nebenbereich, d. h. DI oder DII) des Seminars für Sozialanthropologie der Universität Freiburg respektiert werden.
Die Lehrveranstaltungen und deren Leistungen können nur durch eine andere der gleichen Kategorie ersetzt werden: ein Seminar durch ein Seminar, eine Vorlesung durch eine Vorlesung, eine schriftliche Seminararbeit durch eine schriftliche Seminararbeit usw.
Zur Genehmigung der Liste der Benefri-Veranstaltungen muss der/die Studierende Folgendes angeben:
Den Studienbereich und das Studienjahr (Beispiel: DI, 2. Jahr);
gegebenenfalls die Anzahl der bereits erhaltenen Kreditpunkte im Rahmen von Benefri-Veranstaltungen (Beispiel: 3 ECTS in Bern);
die zu ersetzende Lehrveranstaltung des Studienplans (DI, DII) von Freiburg und deren Leistung: Studienbereich, Modul (Studienjahr), Kategorie, Kreditpunkte (Beispiel: DII, Modul 3, BA-Seminar, 3 ECTS);
Präzisierungen im Bezug auf die Lehrveranstaltung und deren Leistung, welche der/die Studierende im Rahmen von Benefri besuchen möchte: Universität, Kategorie (Seminar, Vorlesung, schriftliche Arbeit usw.), Titel, Name des/-r Dozents/-in, Anzahl Stunden pro Semester, die erforderlichen Leistungen (Prüfung, schriftliche Arbeit usw.) und Anzahl der erhaltenen Kreditpunkte (Beispiel: Universität X, Seminar, Natur und Kultur, Prof. Y, 28 Stunden, schriftliche Arbeit, 3 ECTS).
Die Lehrveranstaltungsliste muss zur Genehmigung einem/-er Studienberater/-in spätestens einen Monat vor dem Semesteranfang, in der die Benefri-Veranstaltung stattfindet, eingereicht werden.
Spätestens zehn Tage nach Semesterbeginn sollte die Liste der gewünschten Benefri-Lehrveranstaltungen mit einer Kopie der Genehmigung im Sekretariat des Seminars für Sozialanthropologie abgegeben werden.
Zur Anerkennung der in Bern oder Neuchatel erhaltenen Kreditpunkte werden die Studierenden gebeten deren Bescheinigung im Sekretariat vorzuweisen.
2. Detaillierte Informationen für Studierende mit Studienbeginn vor HS 2007
Die Studierenden DI oder DII können im Rahmen des Benefri-Austausches nur im dritten Studienjahr die Veranstaltungen besuchen und deren Leistungen erbringen.
Die DI-Studierenden können im Rahmen des Benefri-Austausches ein Maximum von 19 ECTS erzielen, davon 12 ECTS anstelle von Lehrveranstaltungen in Sozialanthropologie und 7 ECTS anstelle von Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches" und der „Softskills".
Die DII-Studierenden können im Rahmen des Benefri-Austausches ein Maximum von 15 ECTS erzielen, davon 12 ECTS anstelle von Lehrveranstaltungen in Sozialanthropologie und 3 ECTS anstelle von Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches".
Als Ersatz für die Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches" oder der „Softskills" von Freiburg werden jene der „Aussereuropäischen Sprachen" von Bern und jene der „Muséographie et d'anthropologie visuelle" von Neuchâtel empfohlen.
Studierende, die ein Modul von 30 oder 36 ECTS ausgewählt haben, können ein Maximum von 9 ECTS im Rahmen des Benefri-Austausches erzielen.
3. Detaillierte Informationen für Studierende mit Studienbeginn ab HS 2007
Die eingeschriebenen DI-Studierenden im Fach Anthropologie an der Universität Freiburg können während Ihres 3-jährigen Studiengangs ein Maximum von 30 ECTS in Bern und/oder in Neuchâtel erlangen.
Die DI-Studierenden können im Rahmen des Benefri-Austausches Folgendes erhalten:
- ein Maximum von 15 ECTS anstelle der in Freiburg erteilten Lehrveranstaltungen der Anthropologie (Vorlesungen/Seminare);
- ein Maximum von 15 ECTS anstelle der in Freiburg erteilten Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches" oder der „Softskills".
Als Ersatz für die Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches" oder der „Softskills" von Freiburg werden die Lehrveranstaltungen der „Aussereuropäischen Sprachen" in Bern und die Lehrveranstaltungen der „Muséographie et d'anthropologie visuelle" von Neuchâtel empfohlen.
Die DII-Studierenden der Anthropologie können während Ihres 3-jährigen Studienganges ein Maximum von 15 ECTS mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen in der Anthropologie in Bern und/oder in Neuchâtel erhalten.
Die Lehrveranstaltungen der Anthropologie, die von diesen beiden Universitäten angeboten werden, können nur anstelle der „Softskills" (maximal 6 ECTS) oder der Lehrveranstaltungen „Ausserhalb des Bereiches" (maximal 9 ECTS) von Freiburg absolviert werden.
Die Studierenden mit Anthropologie im zweiten Nebenbereich (30 ECTS) oder im Rahmen eines Moduls von 30 ECTS oder von 36 ECTS können nicht von den Benefri-Lehrveranstaltungen profitieren.