Der Studierendenrat (SR)Dokumente des SR: http://student.unifr.ch/ce/ 1. BegriffDer Studierendenrat ist das Parlament der AGEF. Er berät und beschliesst in allen Angelegenheiten, soweit nicht andere AGEF-Organe zuständig sind. Der SR besteht aus 57 Delegierten der 31 Fachschaften, die Sitze werden den Fachschaften anhand ihrer Studierendenzahlen zugeteilt. Der SR tagt dreimal pro Semester. 2. Kompetenzen des SRDer SR bestimmt die allgemeine Politik der AGEF, beschliesst über deren Budget und hat die Oberaufsicht über die Tätigkeit aller AGEF-Organe. Der SR wählt den AGEF-Vorstand, das AGEF-Generalsektetariat, die Mitglieder der AGEF-Rekurskommission und der AGEF-Sachkommissionen, die Chefredaktion der Studierendenzeitung sowie die Studierendenvertreter im APARTIS-Stiftungsrat. Zudem nominiert er Studierende für die Rektorats- und Senatskommissionen sowie für die interfakultären Institutsräte. 3. Rechte und Pflichten der RatsmitgliederDie Ratsmitglieder haben insbesondere Antrags-, Stimm- und Wahlrecht, Einsichtsrecht in sämtliche Akten der AGEF, Auskunftsrecht über die Tätigkeit der AGEF-Organe und der gewählten StudierendenvertreterInnen in gesamtuniversitären Organen. Zudem sind die SR-Mitglieder verantwortlich für den Informationsrückfluss in ihre Fachschaft. 4. Ko-Präsidium des StudierendenratesJacqueline Esslinger Jill-Nadine Reuvener Kontaktiere uns
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