Exmatrikulation

Wer sein Studium beendet hat oder es unterbrechen möchte, muss sich exmatrikulieren.

Exmatrikulation auf eigenes Begehren

Die Exmatrikulationsanträge werden über MyData vorgenommen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, steht Ihnen eine Exmatrikulationsbestätigung auf MyData zur Verfügung.

Auswirkungen der Exmatrikulation

Wenn Sie exmatrikuliert sind, dürfen Sie weder Vorlesungen, Übungen oder Seminare besuchen, noch an Laborübungen teilnehmen, schriftliche Arbeiten einreichen oder sich für Prüfungen anmelden, Einrichtungen oder jegliche andere Dienstleistung der Universität nutzen.

Exmatrikulation von Amtes wegen

Sie werden von Amtes wegen exmatrikuliert:

  • wenn Sie die Semestergebühren bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und 15. März für das Frühlingssemester nicht bezahlen;
  • wenn Sie zweimal infolge endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen vom Weiterstudium ausgeschlossen worden sind;
  • wenn Sie als Postdoktorandin oder Postdoktorand am Ende der vorgesehenen 6 Semester angelangt sind;
  • wenn Sie nach der Verteidigung Ihrer Doktorarbeit während eines zusätzlichen Semesters eingeschrieben waren.

Rückerstattung der Semestergebühren

Falls Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation die Semestergebühren
bereits bezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und 15. März für das Frühlingssemester beantragen.
 

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