Endgültiges NichtbestehenWer in einem Hauptstudienprogramm oder Hauptstudiengang ein endgültiges Nichtbestehen hat, ist vom Weiterstudium in diesem Studienprogramm bzw. Studiengang ausgeschlossen. Bei zweimaligem endgültigem Nichtbestehen werden Sie von Amtes wegen exmatrikuliert. |
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Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -
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