Endgültiges Nichtbestehen

Wer in einem Hauptstudienprogramm  oder Hauptstudiengang ein endgültiges Nichtbestehen hat, ist vom Weiterstudium in diesem Studienprogramm bzw. Studiengang ausgeschlossen.

Bei zweimaligem endgültigem Nichtbestehen werden Sie von Amtes wegen exmatrikuliert.

   
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