UrlaubsgesucheVorgehenBitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der entsprechenden Bestätigung (Arztzeugnis, Kopie des Familienbüchleins, Marschbefehl) und bis zum 30. September für das Herbstsemester und 28. Februar für das Frühlingssemester bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung ein. Die Beurlaubung gilt nur für ein Semester. Auswirkung der BeurlaubungWährend der Beurlaubung dürfen Sie weder Vorlesungen, Übungen oder Seminare besuchen, noch an Laborübungen teilnehmen, schriftliche Arbeiten einreichen oder sich für Prüfungen anmelden. Anzahl möglicher BeurlaubungenWährend Ihres Studiums an der Universität Freiburg können Sie höchstens viermal beurlaubt werden. Bezahlung der SemestergebührenWährend des Urlaubs bezahlen Sie nur die Grundgebühr. |
Universität Freiburg - Dienststelle für Zulassung und Einschreibung - Rue de Rome 1 - CH-1700 Freiburg
Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -
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