AllgemeinesFristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs Die Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs sind der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühlingssemester. Nach Ablauf dieser Fristen kann unter gewissen Bedingungen ein verspätetes Zulassungsgesuch eingereicht werden. BACHELOR - Studienangebot: Besonderheiten Für die Studiengänge Medizin, Heilpädagogik, Biomedizinischen Wissenschaften, Sport- und Bewegungswissenschaften gelten besondere Bedingungen. Ein Studienbeginn ist zudem lediglich im Herbstsemester möglich. MASTER - Studienangebot: Besonderheiten Für die Studienprogramme des Master of Arts in schulischer Heilpädagogik, in Fremdsprachendidaktik und in Ethique, Responsabilié et Développement gelten besondere Bedingungen. Ein Studienbeginn ist zudem lediglich im Herbstsemester möglich Endgültiges Nichtbestehen Wenn Sie an einer schweizerischen oder ausländischen Universität bzw. Hochschule infolge endgültigen Nichtbestehens vom Weiterstudium in einem Hauptstudiengang oder Hauptstudienprogramm ausgeschlossen worden sind, können Sie zum betreffenden Studiengang bzw. -programm nicht mehr zugelassen werden. Bei zweimaligem endgültigem Nichtbestehen ist eine Zulassung an die Universität Freiburg nicht mehr möglich. |
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