Allgemeines

Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs

Die Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs sind der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühlingssemester.

Nach Ablauf dieser Fristen kann unter gewissen Bedingungen ein verspätetes Zulassungsgesuch eingereicht werden.

Studienangebot: Besonderheiten

Für die Studienprogramme in

- Schulischer Heilpädagogik

- Fremdsprachendidaktik


gelten besondere Bedingungen.

Ein Studienbeginn ist zudem lediglich im Herbstsemester möglich.

 

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Endgültiges Nichtbestehen

Wenn Sie an einer schweizerischen oder ausländischen Universität bzw. Hochschule infolge endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen vom Weiterstudium in einem Hauptstudiengang oder Hauptstudienprogramm ausgeschlossen worden sind, können Sie zum betreffenden Studiengang bzw. - programm nicht mehr zugelassen werden.

Bei zweimaligem endgültigem Nichtbestehen ist eine Zulassung an die Universität Freiburg nicht möglich.
 

 
Universität Freiburg    -   Dienststelle für Zulassung und Einschreibung   -   Av. Europe 20    -   CH-1700 Freiburg
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