AllgemeinesFristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs Die Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs sind der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühlingssemester.
Nach Ablauf dieser Fristen kann unter gewissen Bedingungen ein verspätetes Zulassungsgesuch eingereicht werden. Studienangebot: Besonderheiten Für die Studienprogramme in
Endgültiges Nichtbestehen Wenn Sie an einer schweizerischen oder ausländischen Universität bzw. Hochschule infolge endgültigen Nichtbestehens von Prüfungen vom Weiterstudium in einem Hauptstudiengang oder Hauptstudienprogramm ausgeschlossen worden sind, können Sie zum betreffenden Studiengang bzw. - programm nicht mehr zugelassen werden. Bei zweimaligem endgültigem Nichtbestehen ist eine Zulassung an die Universität Freiburg nicht möglich. |
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Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -
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