Zulassungsbedingungen

Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen

Deutsch und Französisch - für gewisse Masterstudiengänge Englisch - sind die offiziellen Unterrichtssprachen auf der Masterstufe an der Universität Freiburg; Deutsch und Französisch die Sprachen der universitären und öffentlichen Verwaltung.

Die Universität verlangt von zukünftigen Studierenden aller Fächer, dass sie die deutsche oder französische bzw. englische Sprache im studienrelevanten Kontext beherrschen, das heisst, dass sie Vorlesungen folgen und sich in universitären Veranstaltungen mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken können.

Es werden Sprachkenntnisse auf einem Niveau erwartet, das in etwa der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarats entspricht.

Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Masterstudiengänge sind vom Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen befreit.

Eine Ausnahme bilden ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Masterstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die den Nachweis ausreichender Deutsch- oder Französischkenntnisse erbringen müssen. 

 
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