Gaststudierende für ergänzende LehrveranstaltungenDie Universität Freiburg bietet Studierenden, die an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule immatrikuliert sind, die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl Lehrveranstaltungen zu besuchen und in diesen gegebenenfalls schriftliche Arbeiten einzureichen und Prüfungen abzulegen. Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs Die Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs sind der 30. September für das Herbstsemester und der 28. Februar für das Frühlingssemester. Zulassungsbedingungen Damit Sie ich als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen anmelden können, müssen Sie an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule immatrikuliert sein. Anmeldeverfahren Füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken Sie es zusammen mit einer Immatrikulationsbestätigung Ihrer Herkunftsuniversität innerhalb der festgelegten Fristen an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Wir prüfen anschliessend Ihr Zulassungsgesuch und stellen Ihnen eine Bestätigung sowie einen eAccount zu. Von nun an haben Sie das Recht,
Beschränkung der Studienzeit Die Zulassung als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen ist auf zwei Semester limitiert. Sie kann mit der Zustimmung der betreffenden Fakultät verlängert werden. Die Anmeldung gilt nur für ein Semester. Semestergebühren Als Gaststudierende für ergänzende Lehrveranstaltungen bezahlen Sie keine Semestergebühren. |
Universität Freiburg - Dienststelle für Zulassung und Einschreibung - Rue de Rome 1 - CH-1700 Freiburg
Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -
Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -