GastnebenfachstudierendeDie Universität Freiburg bietet Studierenden, die an einer anderen schweizerischerischen universitären Hochschule immatrikuliert sind, die Möglichkeit, ein Nebenfach zu belegen, sofern die Herkunftsuniversität dieses Fach nicht anbietet. Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs Die Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs sind der 30. September für das Herbstsemester und der 28. Februar für das Frühlingssemester. Zulassungsbedingungen Damit Sie sich als Gastnebenfachstudierende anmelden können, müssen Sie an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule immatrikuliert sein; zudem brauchen Sie das Einverständnis der Dekanin oder des Dekans der gewählten Fakultät der Universität Freiburg sowie der Dekanin oder des Dekans der Fakultät Ihrer Herkunftsuniversität. Anmeldeverfahren Füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken Sie es innerhalb der festgelegten Fristen zusammen mit folgenden Dokumenten an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung: den beiden schriftlichen Bestätigungen der Dekanin oder des Dekans und einer Immatrikulationsbestätigung Ihrer Herkunftsuniversität. Wir prüfen anschliessend Ihr Zulassungsgesuch und stellen Ihnen eine Bestätigung , einen eAccount sowie eine Campus Card zu. Von nun an haben Sie das Recht,
Semestergebühren Als Gastnebenfachstudierende bezahlen Sie keine Semestergebühren. |
Universität Freiburg - Dienststelle für Zulassung und Einschreibung - Rue de Rome 1 - CH-1700 Freiburg
Tel. +41 26 300 7020 - Fax +41 26 / 300 9790 - Kontakt -
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