Fristen für die Einreichung eines Zulassungsgesuchs

Fristen der Fakultäten

  • Theologische Fakultät: 1. März für einen Studienbeginn im gleichen Jahr;
  • Rechtswissenschaftliche Fakultät: 1. September für einen Studienbeginn im darauffolgenden Jahr;
  • Philosophische Fakultät: 15. Januar für einen Studienbeginn im gleichen Jahr;
  • Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät: 1. März für einen Studienbeginn im gleichen Jahr.
 

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