Fristen für die Einreichung eines ZulassungsgesuchsFristen der Fakultäten
- Theologische Fakultät: 1. März für einen Studienbeginn im gleichen Jahr;
- Rechtswissenschaftliche Fakultät: 1. September für einen Studienbeginn im darauffolgenden Jahr;
- Philosophische Fakultät: 15. Januar für einen Studienbeginn im gleichen Jahr;
- Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät: 1. März für einen Studienbeginn im gleichen Jahr.
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Universität Freiburg - Dienststelle für Zulassung und Einschreibung - Rue de Rome 1 - CH-1700 Freiburg
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